Die Hauptschule
Die
Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10
(Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und
Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien
und Lehrpläne die besonderen Ziele,
Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem
Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen
Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule.
Zum
Vergrößern auf das Bild klicken!
Die
Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der
Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die
Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am
besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die
Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und
Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.
In der
Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische
Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der
Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen
und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und
Lernangebote der Hauptschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet und
fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der
Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die
Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu
machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler
ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Nach
Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe, ist nach entsprechenden
Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. Ein Schulwechsel
bereits nach Klasse 5 kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen in
Betracht kommen. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll erachtet,
teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet gleichzeitig ein
Beratungsgespräch an.
Der
Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen
erteilt:
- Deutsch
- Gesellschaftslehre
(Geschichte/Politik, Erdkunde)
- Mathematik
- Naturwissenschaften
(Biologie, Chemie, Physik)
- Englisch
- Arbeitslehre
(Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft)
- Musik/Kunst/Textilgestaltung
- Religionslehre
- Sport
Englisch
ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.
Grundlegende
Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich
Arbeitslehre. Er hat außerdem die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler
auf ihre Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Der Unterricht wird durch
Betriebserkundungen und Projekte sowie durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika
ergänzt. Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch
ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten
ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.
Der
Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird in der Regel im Klassenverband
erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an
und dient vor allem dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. Dabei
liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Hauptschulen im Ausgleichen von
Benachteiligungen und Lernrückständen. In den Klassen 7 - 10 wird der
Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und in
Fachleistungskursen sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt.
Interessen
und Neigungen sind unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im
Leistungsvermögen. Daher wird der Unterricht in den Fächern Mathematik
und Englisch in den Klassen 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskursen
erteilt. In diesen Kursen werden unterschiedliche hohe Anforderungen
gestellt.
In den
Klassen 7 - 10 werden der Pflichtunterricht und der Unterricht in
Fachleistungskursen durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt
werden kann zwischen erweiterten Angeboten in den Lernbereichen
Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und
Musik.
Im
Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A soll
vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre
und Naturwissenschaften angeboten werden.
Aufbauend
auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können
die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und
10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.
Förderunterricht
kann in allen Klassen zusätzlich angeboten werden. In den Klassen 9 und
10 Typ B wird Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch erteilt.
Viele
Hauptschulen werden auch als Ganztagsschulen geführt. Sie bieten ihren
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich an drei oder
vier Nachmittagen bis 16.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und
Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. Das schließt zusätzliche
Fördermaßnahmen sowie Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben ein.
An der
Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der
Hauptschulabschluss,
- Hauptschulabschluss
nach Klasse 10,
der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
- der
mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10
Die
Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
- Typ
A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
- Typ
B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik
und führt zur Fachoberschulreife
Mit dem
erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss
(Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens
befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines
vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen
Hochschulreife führt.
|