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  Schulsystem   

 Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Die Hauptschule


Grafik der Hauptschule. Zum Vergrößern bitte anklickenDie Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Jede Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule.

 

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[Seitenanfang]Eintritt

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

[Seitenanfang]Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Hauptschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

[Seitenanfang]Übergangsmöglichkeiten

Nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe, ist nach entsprechenden Leistungen ein Wechsel in eine andere Schulform möglich. Ein Schulwechsel bereits nach Klasse 5 kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommen. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.

[Seitenanfang]Unterrichtsfächer

Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre (Geschichte/Politik, Erdkunde)
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Englisch
  • Arbeitslehre (Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft)
  • Musik/Kunst/Textilgestaltung
  • Religionslehre
  • Sport

Englisch ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.

Grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich Arbeitslehre. Er hat außerdem die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen und Projekte sowie durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika ergänzt. Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die Schulämter gemeinsam für mehrere Schulen ein.

[Seitenanfang]Die Organisation des Unterrichts

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an und dient vor allem dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen und zu fördern. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Hauptschulen im Ausgleichen von Benachteiligungen und Lernrückständen. In den Klassen 7 - 10 wird der Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und in Fachleistungskursen sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt.

[Seitenanfang]Fachleistungskurse

Interessen und Neigungen sind unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im Leistungsvermögen. Daher wird der Unterricht in den Fächern Mathematik und Englisch in den Klassen 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. In diesen Kursen werden unterschiedliche hohe Anforderungen gestellt.

[Seitenanfang]Wahlpflichtunterricht

In den Klassen 7 - 10 werden der Pflichtunterricht und der Unterricht in Fachleistungskursen durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt werden kann zwischen erweiterten Angeboten in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik.

Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10 Typ A soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden.

Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.

[Seitenanfang]Förderunterricht

Förderunterricht kann in allen Klassen zusätzlich angeboten werden. In den Klassen 9 und 10 Typ B wird Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt.

[Seitenanfang]Ganztagsschule

Viele Hauptschulen werden auch als Ganztagsschulen geführt. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen bis 16.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. Das schließt zusätzliche Fördermaßnahmen sowie Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben ein.

[Seitenanfang]Abschlüsse und Berechtigungen

An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss,
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
    der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
  • der mittlere Schulabschluss  (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

[Seitenanfang]Der Jahrgang 10

Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:

  • Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.
  • Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und führt zur Fachoberschulreife

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt.